Hat der Beamte dann vorgenannte Hürden genommen und ist länger als 6 Monate in seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 25 % gemindert, so sind die Voraussetzungen für eine monatliche Unfallausgleichszahlung gegeben. Gestritten wird dann über den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Je höher der MdE ausfällt, desto höher denn auch der Unfallausgleich.
Der Vollständigkeit halber ist noch darauf hinzuweisen, dass es unter bestimmten Voraussetzungen auch erhöhtes Unfallruhegehalt und einmalige Unfallentschädigungen gibt. Erfahrungsgemäß weisen die Behörden hierauf nicht hin.