Was bedeutet ein Dienstunfall für Beamte?

Der Weg zur Anerkennung als Dienstunfall kann lang sein.

Die Probleme der Dienstunfallfürsorge sind vielfältig. Viele Streitereien im Verwaltungsrecht drehen sich allein um die Frage, ob ein Unfall als dienstlich anerkannt wird.

Dienstunfall - Dr. Schlegelmilch & Collegen – Fachanwälte für Beamtenrecht

Die Hürden der Anerkennung eines Dienstunfalls

Es beginnt bereits mit den zu beachtenden Ausschlussfristen. Innerhalb 2 Jahren nach Eintritt des Unfalls müssen Dienstunfälle gemeldet werden. Nach Ablauf der Ausschlussfrist wird Unfallfürsorge nur gewährt, wenn seit dem Unfall noch nicht 10 Jahre vergangen sind und innerhalb 3 Monate die Meldung dann erfolgt. Auf § 45 BeamtVG wird verwiesen.

Probleme bereiten dann aber auch die Fragen der Kausalität zwischen Dienstunfall einerseits und Dienstunfähigkeit andererseits und nicht selten ist die Frage der psychischen Belastungsstörung als Dienstunfall streitgegenständlich vor Gericht.

Die Voraussetzungen für Unfallausgleich und ggf. erhöhtes Unfallruhegehalt

Hat der Beamte dann vorgenannte Hürden genommen und ist länger als 6 Monate in seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 25 % gemindert, so sind die Voraussetzungen für eine monatliche Unfallausgleichszahlung gegeben. Gestritten wird dann über den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Je höher der MdE ausfällt, desto höher denn auch der Unfallausgleich.

Der Vollständigkeit halber ist noch darauf hinzuweisen, dass es unter bestimmten Voraussetzungen auch erhöhtes Unfallruhegehalt und einmalige Unfallentschädigungen gibt. Erfahrungsgemäß weisen die Behörden hierauf nicht hin.

Dienstunfall - Dr. Schlegelmilch & Collegen – Fachanwälte für Beamtenrecht
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