Spezialist mit Biss.

Dr. Andreas Schlegelmilch – Ihr Anwalt für Beamtenrecht.

Spezialist mit Biss.

DR. ANDREAS SCHLEGELMILCH – IHR ANWALT FÜR BEAMTENRECHT.

Juristische Beratung für Beamtenrecht. Von den Spezialisten aus der Domstadt.

Ihr Anwalt für Beamtenrecht unterstützt Sie in diesem vielfältigen und komplexen Rechtsgebiet. Anders als in anderen Fachbereichen gibt es hier kein einheitliches und allumfassendes (Beamten-) Gesetz.

Neben dem Bundesbeamtengesetz (BBG), dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sowie den entsprechenden landesrechtlichen Gesetzestexten und dem Beamtenstatus-gesetz (BeamtStG), in dem der Bund das Statusrecht für Landes- und Kommunalbeamte regelt, sind weitere Einzelgesetze von erheblicher Relevanz. Vor allem aber ist die Rechtsfortbildung durch Gerichte im Beamtenrecht von großer Bedeutung, was auf nicht zeitgemäße Gesetzeslagen bzw. anhaltende Reformbedürftigkeit der Bundes- und Landesgesetze zum Beamtenrecht zurückzuführen ist. Die Kenntnis aktueller Rechtsprechung ist mithin Grundvoraussetzung, um dem Dienstherrn erfolgreich Paroli bieten zu können. Gerne unterstützen wir Sie dabei, insbesondere in den Bereichen:

Beamtenrecht Köln - Dr. Schlegelmilch & Collegen – Fachanwälte für Beamtenrecht

Beamtenrechtliche Themen

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Dienstunfähigkeit

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Dienstunfall

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amtsärztliche Untersuchung

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Dienstliche Beurteilung

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Beförderung / Konkurrentenstreit

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Ernennung und Bewährung

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Abordnung, Umsetzung, Versetzung und Zuweisung

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amtsangemessene Beschäftigung im Rahmen der Zuweisung

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Beihilfe

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Nebentätigkeiten

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Rückforderung von Bezügen

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Disziplinarrecht

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Das Versicherungsrecht gehört zu den absoluten Schwerpunkt unserer beratenden und forensischen Tätigkeit.

Wie oft kommt es vor, dass nach langjähriger Vertragslaufzeit und Prämienzahlung der Versicherer im Leistungsfall nicht zahlt, gar den Leistungsfall für sich verneint. 

Dann ist Geschick, Kompetenz und Empathie gefragt. Denn wir sehen den Versicherer immer zunächst als Ihren Vertragspartner und drohen nicht gleich mit einer Klage. Unsere 25-jährige Erfahrung zeigt, dass mit offener und freundlicher Kommunikation gepaart mit kompetenter und zielorientierter Gesprächsführung das erwünschte Ergebnis in den meisten Versicherungsfällen außergerichtlich erzielt wird. 

Was tun, wenn der Versicherer nicht einlenkt? 

Weil am Ende das Ergebnis zählt, fackeln wir nicht lange und prozessieren. Nicht selten knickt der Versicherer nach Erhalt der Klageschrift ein, insbesondere dann, wenn wir ihn unter Berufung auf aktuelle Rechtsprechung dazu auffordern, die gesamte Papierhandakte oder elektronische Akte auszuhändigen. 

Lassen Sie sich durch uns supporten. Unsere Vorgehensweise wird Sie überzeugen.

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